Prüfstelle für die Erteilung
Allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (AbP)

Absturzsichernde Verglasung nach DIN 18008-4

(Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen)
Wir führen folgende Bauteilversuche
nach DIN 18008-4 durch:
  • Pendelschlagversuche nach Anhang A: Ermittlung der Stoßsicherheit von Verglasungen nach Kategorie A, Kategorie B und Kategorie C
  • Untersuchung der Stoßsicherheit von Lagerungskonstruktionen nach Anhang D: Ermittlung der charakteristischen Tragkraft bzw. charakteristischen Auszugskraft von Verschraubungen, Klemmhalterungen, Punkthalter etc.
  • Kantenschutzprüfungen nach Anhang E: Ermittlung der ausreichenden Wirkung des Kantenschutzes
Nach erfolgreicher Prüfung erteilen wir ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.

Begehbare Verglasung nach DIN 18008-5

(Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen)
Wir führen folgende Bauteilversuche
nach DIN 18008-5 durch:
  • Bauteilversuche zum Nachweis der Stoßsicherheit nach Anhang A: Ermittlung der Stoßsicherheit von planmäßig begehbaren Verglasungen (Glasböden).
  • Untersuchung der Resttragfähigkeit nach Anhang A: Ermittlung der Reststandsicherheit von begehbaren Glasscheiben bei Glasbruch
Nach erfolgreicher Prüfung erteilen wir ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.

Betretbare und durchsturzsichere Verglasung nach DIN18008-6

(Glas im Bauwesen – Bemessungsund Konstruktionsregeln – Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Verglasungen und an durchsturzsichere Verglasungen)
Wir führen folgende Bauteilversuche
nach DIN18008-6 durch:
  • Stoßsicherheit nach Anhang A: Nachweis der Stoßsicherheit von Horizontalverglasungen (Untersuchung der Betretbarkeit und Durchsturzsicherheit)
  • Resttragfähigkeit nach Anhang A: Nachweis der ausreichenden Reststandsicherheit von betretbarer oder durchsturzsicherer Überkopfverglasung im Falle des Glasbruches.
Da betretbare und durchsturzsichere Verglasung bzw. DIN18008-6 derzeit noch nicht in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen aufgenommen wurde, ist hierfür objektbezogen eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bzw. Zustimmung im Einzelfall zu erwirken.

Punkthalter/Glashalter nach DIN 18008-3

(Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen)
Wir führen folgende Bauteilversuche
nach DIN 18008-3 „Prüfvorschrift Punkthalter“ durch:
  • Tragfähigkeitsversuche nach Anhang D: Ermittlung der Normalkrafttragfähigkeit und Querkrafttragfähigkeit von Punkthaltern.
  • Ermittlung der Steifigkeitswerte von Punkthaltern, Erstellung von Last-Verformungskurven.
Nach erfolgreicher Prüfung erteilen wir ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.

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