Geklebte Glaskonstruktionen sind nicht-geregelte Bauprodukte/Bauarten, die über eine Allgemeine Zulassung (AbZ) bzw. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) verwendbar gemacht werden.
Als bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle und Zertifizierungsstelle für geklebte Glaskonstruktionen führen wir folgende Tätigkeiten aus:
Erstprüfung des Bauproduktes „geklebte Glaskonstruktion“ bzw. der klebenden Stelle
Überwachungsstelle zur Fremdüberwachung für geklebte Glaskonstruktionen
Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten (Fremdüberwachung) wird durch uns die Übereinstimmung geklebter Glaskonstruktionen mit Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) bzw. darüber hinaus mit erteilten Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (vBg) bewertet.
Erstellen von Übereinstimmungszertifikaten für geklebte Glaskonstruktionen.
Als bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle für punktgestützte, hinterlüftete Wandbekleidungen aus ESG führen wir folgende Tätigkeiten aus:
Überwachung des Einbaus in einer Höhe von mehr als 8 m über Gelände (gemäß ÜTBauVO vom 11.Juli 2001).